Prostitution unter 21 Jahren bald verboten?
Was CDU und CSU fordern und welche Folgen daraus entstehen könnten
Es ist das älteste Gewerbe der Welt und wird überall auf der Welt praktiziert – allerdings unter sehr unterschiedlichen rechtlichen Umständen. Seit 2002 wird Prostitution in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig angesehen und offiziell als Beruf anerkannt. Damit sollen der Schutz der Sexarbeiter*innen gewährleistet und deren Rechte respektiert werden. 2017 trat dann das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft, welches hinsichtlich dessen tatsächlichen Nutzens bis heute in der Szene für viele Diskussionen sorgt. Nun stehen im Bundestag wieder einmal neue Regeln zur Debatte.
Was wird gefordert?
Die Unionsfraktion im Bundestag fordert, das Mindestalter für Prostituierte von den bis jetzt geltenden 18 Jahren auf 21 Jahre zu erhöhen. Freier, die sich nicht daran hielten, würden mit Bestrafungen zu rechnen haben. Außerdem soll illegale Prostitution weiter zurückgedrängt werden. Dies soll unter anderem durch den verstärkten Einsatz von Ermittler geschehen, um die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung der Sexarbeiter*innen zu kontrollieren. Auch Kunden denen nachgewiesen werden kann, Sex mit einer nicht angemeldeten Prostituierten zu haben, sollen mit einem Bußgeld belangt werden können.
Wie sinnvoll sind die Forderungen?
Grund für diese neuen Regelungen ist laut CDU/CSU der Kampf gegen Menschenhandel, was sicherlich ein großes Problem in der Szene darstellt und welches man dringend bekämpfen muss. Das mögliche Vorgehen der Bundesregierung scheint dabei aber nicht ganz durchdacht. Welchen Unterschied macht es in diesem Zusammenhang, ob ab 18 oder erst ab 21 gearbeitet werden darf? Zuhältern dürfte das traurigerweise ziemlich egal sein. Und es ist auch fraglich, ob die Sexarbeiter*innen, die aus freien Stücken arbeiten, tatsächlich aufhören werden zu arbeiten nur weil ein Gesetz es Ihnen auf einmal vorschreibt. Viele kommen nach Deutschland weil sie keine andere Wahl haben – sie wollen sich und ihre Familien im Ausland über Wasser halten. Und so geraten sie noch weiter in die Kriminalität und rutschen ab in einen Bereich, in dem sie keine Rechte und keinen Schutz mehr bekommen können.
Ein Scheitern des Plans bliebe nicht ohne Folgen
Ein großes Problem im Zuge der Forderung nach neuen Bestimmungen sind auch die Überlegungen dazu, was wäre wenn diese nicht greifen sollten. Erstmalig wird dann nämlich auch ein “Sexkaufverbot”, also ein Verbot der Prostitution im Sinne des “nordisches Modells”, in Betracht bezogen. Das wurde im Jahre 2016 bereits im “Prostitutionsgesetz” festgehalten, damals jedoch nicht durchgesetzt. Fachpolitiker*innen drängen bereits jetzt auf dessen Umsetzung, sollte der Plan, Sexarbeiter*innen zu schützen und die Verhältnisse in der Brache zu bessern, scheitern. Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen wäre dann illegal. Das wäre für die Branche keine Hilfe – es wäre verheerend.