Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bzw. Prostitutionsbetriebe wurden von der Coronakrise besonders hart getroffen! Durch die Pandemie kamen die Geschäfte mehrere Monate zum Erliegen. Nun gibt es erste Lockerungen, die Hoffnung auf eine baldige Aufhebung aller Beschränkungen machen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg urteilte am 09.06.2020 im Zuge einer Beschwerde gegen die coronabedingte Schließung von Bordellen und Prostitutionsbetrieben, dass das Verbot des Empfangs von Prostituierten zu Hause zu empfangen nicht mehr haltbar sei. Hierbei handele es sich um „ein weiteres Eindringen des Staates in den Intimbereich seiner Bürger aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu begründen wäre.“ Demnach ist der Empfang von Escortdamen im eigenen Haus bzw. Hotelzimmer im gesamten Landesgebiet Niedersachsens nicht mehr verboten. Diese Passage wurde bereits Ende Mai aus den Verordnungen der Landesregierung entfernt. Im selbigen Urteil wird allerdings an der Schließung von Bordellen, Prostitutionsbetrieben und der Straßenprostitution festgehalten. Hier finde ein höherfrequentierter Kontakt mit unterschiedlichen Kunden statt. Wann genau auch diese Geschäfte wieder Fahrt aufnehmen dürfen steht derzeit noch nicht fest.

Weitere Bundesländer haben bereits auf den Vorstoß aus Niedersachsen reagiert. In Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde das Empfangsverbot von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern unterdessen auch aus den Coronaverordnungen der jeweiligen Landesregierungen genommen. Doch auch hier gilt weiter die Schließung aller andern Prostitutionsbetriebe.

Sobald es in dieser Sache neue Entwicklungen gibt, werden wir diese natürlich auf unserem Blog teilen.