Bordelle_Saunaclubs_Escort_wieder_geöffnet

Nach anderen körpernahen Dienstleistungen dürfen nun auch Anbieter*innen sexueller Dienstleistungen wieder Kunden empfangen. Doch welche Besonderheiten und  Bestimmungen gilt es zu beachten? Wir haben für euch die wichtigsten Hygienevorschriften zusammengetragen, damit ihr ganz entspannt das wieder verfügbare Angebot an heißen Vergnügungen nutzen könnt.

Bordelle, FKK-Clubs, Escort-Services, Studios für erotische Massagen sowie alle anderen Anbieter erotischer Dienstleistungen öffnen für Gäste, die nachweisen können, dass sie:

  • Vollständig geimpft sind
  • Genesen sind (vor mindestens 28 Tagen bis vor maximal sechs Monaten)
  • Mit Schnelltest negativ getestet sind (innerhalb der letzten 24h).

Einige Betreiber bieten gegen eine kleine Gebühr auch Schnelltests vor Ort an.

Wellnesseinrichtungen in Saunaclubs wie dem FKK Sharks unterliegen Beschränkungen was die Anzahl der Gäste sowie die Nutzung betrifft. Dazu zählen:

  • Saunen und Dampfbäder bleiben vorerst geschlossen
  • Poolanlagen und Whirlpools dürfen nur von einer begrenzten Anzahl an Gästen genutzt werden

In vielen Bereichen, vor allem in den Innenräumen, herrscht Maskenpflicht. 

Ausgenommen davon sind meist:

  • Außenbereiche
  • Sitzplätze
  • Zimmer

Weiterhin ist eine Erfassung der Kontaktdaten nötig, um eine schnelle und zuverlässige Rückverfolgung gewährleisten zu können, falls nötig. Eure Daten werden jedoch diskret behandelt und unterliegen dem Datenschutzgesetz; hier habt ihr in seriösen Etablissements nichts zu befürchten.

Bitte informiert euch vor eurem Besuch noch einmal über die konkret geltenden Bestimmungen der Location. Da stets das Hausrecht gilt, gibt es in einigen Etablissements weitere Regeln zu beachten, die vom Betreiber festgelegt werden. Außerdem variieren die Beschränkungen teilweise von Bundesland zu Bundesland.